AGB

(Stand 01.01.2022)

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGBs gelten für alle Verträge, die die Jump/One GmbH (im Folgenden: Jump One) mit ihren Kunden abschließt. Maßgeblich ist dabei jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGBs.
  2. Neben den AGBs sind von den Kunden die Hausordnung sowie die Sicherheitshinweise zu beachten, die in der Sprunghalle eingesehen und beim zuständigen Personal erfragt werden können.
     

2. Vertragsschluss

  1. Ein Hallennutzungsvertrag kann bei einer Buchung vor Ort zu den dort angegebenen Konditionen während der regulären Öffnungszeiten sowie über die Website von Jump One abgeschlossen werden.
  2. Sämtliche Angaben auf der Website sind unverbindlich. Bei einer online-Bestellung stellt die Anfrage des Kunden (im Folgenden: Buchung) das verbindliche Angebot gerichtet auf Abschluss des Hallennutzungsvertrages dar. Mit der Buchungsbestätigung nimmt Jump One das jeweilige Angebot des Kunden an. Die Buchungsbestätigung ist vor Benutzung der Sprungfläche als Nachweis für das Bestehen des Hallennutzungsvertrages vorzuzeigen.
     

3. Widerrufsrecht

  1. Für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312 Absatz 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
  2. Das im Folgenden dargelegte Widerrufsrecht gilt daher nur bei dem Erwerb von Waren oder Gutscheinen, wenn diesem der Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts zugrunde liegt (z.B. bei einer Online-Bestellung) und wenn die Gutscheine nicht für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gelten:
    Nur hierbei haben die Kunden das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um das Widerrufsrecht auszuüben muss der Kunde die Jump/One GmbH, Röntgenstrasse 15, 97295 Waldbrunn, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag widerrufen zu wollen, informieren.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

    Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, dann hat Jump One ihm alle Zahlungen, die Jump One von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Jump One eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Jump One dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
     

4. Zahlungsverfahren

  1. Bei einem Vertragsschluss über die Website wird der Eintrittspreis mit der Buchung des Kunden zur Zahlung fällig. Der Kunde kann hierbei per PayPal oder Kreditkarte zahlen.
  2. Die Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
     

5. Nutzungsrecht

  1. Auf der Grundlage des Nutzungsvertrages erwirbt der Kunde einen Anspruch, die Sprungfläche zu den vereinbarten Konditionen an dem vereinbarten Tag für die vereinbarte Dauer gegebenenfalls zusammen mit anderen Kunden nutzen zu können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung eines spezifischen Teils der Angebote innerhalb der Sprunghalle nicht gewährleistet werden kann, da sämtliche Angebote mehreren Kunden zur gleichen Zeit zur Verfügung gestellt werden.
  2. Sollten einzelne Angebote dem Kunden während seiner Aufenthaltsdauer nicht zur Verfügung stehen, insbesondere weil diese durchgängig von anderen Kunden benutzt werden oder gewartet werden müssen, dann entstehen dem Kunden daraus keinerlei Ansprüche gegenüber Jump One.
  3. Werden die Rechte aus dem Nutzungsvertrag nicht zu der vereinbarten Zeit in Anspruch genommen, dann entstehen dem Kunden auch daraus keinerlei Ansprüche gegenüber Jump One. Insbesondere erhält der Kunde in diesem Fall weder das geleistete Entgelt zurück, noch entsteht ihm ein Anspruch auf Nutzung der Sprungfläche zu einem anderen Zeitpunkt.
     

6. Haftung

  1. Jump One haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Jump One, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  2. Den Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Sprunghalle zu bringen. Von Jump One werden keinerlei Bewachungs- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld oder Wertgegenständen in einem von Jump One zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten für Jump One bezüglich der eingebrachten Gegenstände.
     

7. Datenschutz

  1. Jump One erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
  2. Jump One überwacht Teile der Sprunghalle mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Kunden oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.
     

8. Hausrecht

  1. Jump One bzw. seine Mitarbeiter vor Ort sind in Einzelfällen berechtigt, gegenüber Kunden ein Hausverbot auszusprechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Kunde andere Besucher schädigt oder belästigt, gegen die Hausordnung verstößt oder sich den Anweisungen des Personals widersetzt.
     

9. Schlussbestimmungen

  1. Die Änderungen aller vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, sofern im Einzelfall nicht die Verbindlichkeit mündlicher Absprachen vereinbart wurde.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  3. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
  4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.