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Hausordnung

im JUMP/ONE Hannover


Signet

#1

Mit Betreten der Trampolinhalle sowie deren ParkplĂ€tze erkennt jede/r Besucher/in die Hausordnung von JUMP/ONE an. Es gelten zusĂ€tzlich die AGBs der Jump One GmbH sowie die vorhandenen Sicherheitshinweise und Benutzungsregeln vor Ort und auf der Homepage www.jump-one.fitness. Ebenfalls ist allen weiteren von den JUMP/ONE Mitarbeiter/innen erlassenen Anweisungen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dienen, unbedingt Folge zu leisten. Der Betreiber ĂŒbernimmt bei Zuwiderhandlungen oder VerstĂ¶ĂŸen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen keine Haftung fĂŒr die damit verbundenen SchĂ€den. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften besteht Gefahr fĂŒr Leib und Leben.

#2

Der Betreiber und seine Mitarbeiter haben ein uneingeschrĂ€nktes Hausrecht. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann zu einem zeitweiligen, aber auch dauerhaftem Ausschluss aus der Trampolinhalle fĂŒhren. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.

#3

FĂŒr mitgebrachte (Wert-)GegenstĂ€nde ĂŒbernimmt JUMP/ONE bei Zerstörung, BeschĂ€digung oder Verlust keinerlei Haftung. GegenstĂ€nde, die in den SchließfĂ€chern untergebracht sind, sind in dieser Regelung ausdrĂŒcklich eingeschlossen. Es wird empfohlen, auf die Mitnahme von WertgegenstĂ€nden und/oder elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsmedien gĂ€nzlich zu verzichten.

#4

Die Nutzung der Attrak­tionen ist jederzeit nur mit angemessener Trainingskleidung sowie Sprungsocken bzw. festem und sauberem Schuhwerk im Parkour-Bereich gestattet.

#5

Im Falle von GesundheitsschĂ€den, die Besucher/innen durch die Nutzung der Attrak­tionen erleiden, sowie bei selbstverschuldeten UnfĂ€llen kann JUMP/ONE nicht haftbar gemacht werden.

#6

Das Mitbringen von BehÀltnissen aus Glas oder anderen zerbrechlichen GegenstÀnden ist nicht gestattet. Im unmittelbaren Sportbereich sind Speisen, GetrÀnke und das Kauen von Kaugummis verboten.

#7

SÀmtliche Einrichtungen der Trampolinhalle sind so zu nutzen, dass andere Besucher nicht belÀstigt oder gestört werden. SÀmtliche Handlungen, die der Betriebssicherheit, den guten Sitten sowie der Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufen, sind zu unterlassen. SchÀden an SportgerÀten, EinrichtungsgegenstÀnden, Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten sind zu vermeiden.

#8

Rauchen ist in der gesamten Trampolinhalle nicht gestattet. Ebenso ist das Mitbringen von Alkohol und Drogen sowie Waffen aller Art verboten.

#9

Fenster sind nur im Notfall zu öffnen.