Hausordnung
im JUMP/ONE Hannover
#1
Mit Betreten der Trampolinhalle sowie deren ParkplĂ€tze erkennt jede/r Besucher/in die Hausordnung von JUMP/ONE an. Es gelten zusĂ€tzlich die AGBs der Jump One GmbH sowie die vorhandenen Sicherheitshinweise und Benutzungsregeln vor Ort und auf der Homepage www.jump-one.fitness. Ebenfalls ist allen weiteren von den JUMP/ONE Mitarbeiter/innen erlassenen Anweisungen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dienen, unbedingt Folge zu leisten. Der Betreiber ĂŒbernimmt bei Zuwiderhandlungen oder VerstöĂen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen keine Haftung fĂŒr die damit verbundenen SchĂ€den. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften besteht Gefahr fĂŒr Leib und Leben.
#2
Der Betreiber und seine Mitarbeiter haben ein uneingeschrĂ€nktes Hausrecht. Ein VerstoĂ gegen die Hausordnung kann zu einem zeitweiligen, aber auch dauerhaftem Ausschluss aus der Trampolinhalle fĂŒhren. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
#3
FĂŒr mitgebrachte (Wert-)GegenstĂ€nde ĂŒbernimmt JUMP/ONE bei Zerstörung, BeschĂ€digung oder Verlust keinerlei Haftung. GegenstĂ€nde, die in den SchlieĂfĂ€chern untergebracht sind, sind in dieser Regelung ausdrĂŒcklich eingeschlossen. Es wird empfohlen, auf die Mitnahme von WertgegenstĂ€nden und/oder elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsmedien gĂ€nzlich zu verzichten.
#4
Die Nutzung der Attraktionen ist jederzeit nur mit angemessener Trainingskleidung sowie Sprungsocken bzw. festem und sauberem Schuhwerk im Parkour-Bereich gestattet.