Hausordnung

im JUMP/ONE Hannover


Signet

#1

Mit Betreten der Trampolinhalle sowie deren Parkplätze erkennt jede/r Besucher/in die Hausordnung von JUMP/ONE an. Es gelten zusätzlich die AGBs der Jump One GmbH sowie die vorhandenen Sicherheitshinweise und Benutzungsregeln vor Ort und auf der Homepage www.jump-one.fitness. Ebenfalls ist allen weiteren von den JUMP/ONE Mitarbeiter/innen erlassenen Anweisungen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dienen, unbedingt Folge zu leisten. Der Betreiber übernimmt bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften besteht Gefahr für Leib und Leben.

#2

Der Betreiber und seine Mitarbeiter haben ein uneingeschränktes Hausrecht. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann zu einem zeitweiligen, aber auch dauerhaftem Ausschluss aus der Trampolinhalle führen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.

#3

Für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände übernimmt JUMP/ONE bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust keinerlei Haftung. Gegenstände, die in den Schließfächern untergebracht sind, sind in dieser Regelung ausdrücklich eingeschlossen. Es wird empfohlen, auf die Mitnahme von Wertgegenständen und/oder elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsmedien gänzlich zu verzichten.

#4

Die Nutzung der Attrak­tionen ist jederzeit nur mit angemessener Trainingskleidung sowie Sprungsocken bzw. festem und sauberem Schuhwerk im Parkour-Bereich gestattet.

#5

Im Falle von Gesundheitsschäden, die Besucher/innen durch die Nutzung der Attrak­tionen erleiden, sowie bei selbstverschuldeten Unfällen kann JUMP/ONE nicht haftbar gemacht werden.

#6

Das Mitbringen von Behältnissen aus Glas oder anderen zerbrechlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Im unmittelbaren Sportbereich sind Speisen, Getränke und das Kauen von Kaugummis verboten.

#7

Sämtliche Einrichtungen der Trampolinhalle sind so zu nutzen, dass andere Besucher nicht belästigt oder gestört werden. Sämtliche Handlungen, die der Betriebssicherheit, den guten Sitten sowie der Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufen, sind zu unterlassen. Schäden an Sportgeräten, Einrichtungsgegenständen, Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten sind zu vermeiden.

#8

Rauchen ist in der gesamten Trampolinhalle nicht gestattet. Ebenso ist das Mitbringen von Alkohol und Drogen sowie Waffen aller Art verboten.

#9

Fenster sind nur im Notfall zu öffnen.